Informationen Arbeitsdienst (Stand 1.1.2015)
Die Mitgliederversammlung hat am 16.3.2011 einen verbindlichen Arbeitsdienst für alle aktiven Vereinsmitglieder beschlossen. Hierfür gelten folgende Regeln:
1. Anlagennutzer (Privatreiter) leisten im Jahr 15 Pflichtarbeitsstunden. Davon können 7 am Turnierwochenende geleistete Stunden angerechnet werden.
2. Schulreiter leisten im Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden, davonkönnen 3 am Turnierwochenende geleistete Stunden angerechnet werden.
3. Aktive Mitglieder, die die Anlage gelegentlich als Externe nutzen, leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
4. Passive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.
5. Familienmitglieder können die Hälfte der jährlichen Arbeitsstunden übernehmen. Darüber hinausgehende Ausnahmen werden in Einzelfällen vom Vorstand entschieden.
6. Der Vorstand ist aufgrund der zeitlichen Belastung mit der Vorstandsarbeit vom Arbeitsdienst befreit.
7. Die Regelungen gelten für Vereinsmitglieder, die 12 Jahre und älter (ab dem Kalenderjahr, in welchem der 12. Geburtstag ist) und jünger als 70 Jahre sind.
8. Für nicht geleistete Stunden werden Anfang des Folgejahres pro Stunde für Erwachsene 10,00 €, für unter 18-jährige 5,00 € erhoben.
9. Der Arbeitsdienst kann in folgender Form geleistet werden:
- In Gruppen, die über das Jahr (bzw. während einiger Monate) bestimmte Aufgaben übernehmen auf den Flächen, für die der Verein zuständig ist.
- Bei Arbeitseinsätzen (meistens am Samstag): die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Etwa 10 Tage vor einem Arbeitseinsatz werden Teilnehmerlisten am Brett neben dem Reitlehrerbüro ausgehängt, in die Teilnehmer am Arbeitseinsatz sich eintragen sollten. Auf kurzfristig nötige Arbeitseinsätze wird an den Informationsbrettern hingewiesen.
- in Einzelaktionen (Turnier, Reitertage), die am Informationsbrett neben dem Reitlehrerbüro aushängen. Es ist wichtig, sich in die aushängenden Listen einzutragen. Nur so ist ein Einsatz planbar.
- in Arbeitsgruppen: 8 Stunden pro Jahr werden für diese Aufgaben angerechnet. Am Anfang des Jahres kann das Interesse für die Gruppe dem Vorstand mitgeteilt werden; wer dann zu einer Arbeitsgruppe gehört, wird vom Vorstand festgelegt).
Mögliche Gruppen:
11. Mangelhafte Ausführungen der Arbeiten (Kritik wird laut) werden seitens des Vorstandes zeitnah überprüft.
12. Sollten Arbeitsgeräte oder Material benötigt werden, werden diese durch den Vorstand zur Verfügung gestellt
13. Nachweis über geleistete Arbeitsstunden
Arbeitsstundenformular: Datei "Nachweiskarte Arbeitsdienst.pdf"
01.01.2015 Der Vorstand